Kostenerstattung (gesetzlich versichert)

Wesentliche Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass Sie trotz des Vorliegens einer akuten psychischen Störung eine Behandlung nicht innerhalb der nächsten drei Monate (= "Dringlichkeit") bei einem Vertragspsychotherapeut*Innen (mit Kassensitz) Ihres Vertrauens erhalten können. Dann dürfen Sie sich an privat tätige Psychotherapeut*Innen wenden.  Zusätzlich müssen Sie die "Unterversorgung" in Ihrem Gebiet mit ca. 10 erfolgosen Kontakten nachweisen (über die Terminservice-Stelle "TSS" der Kassenärtzlichen Vereinigung Bayerns KVB).
Fragen Sie die Modalitäten bei Ihrer Kasse nach und wenden Sie sich dann an mich. Wichtig: Die Kostenerstattung bitte immer vor dem ersten Termin klären, damit Sie die Kosten nicht womöglich selbst tragen müssen.  


Private Krankenversicherung, Beamtenbeihilfe, Heilfürsorge & Berufsgenossenschaften

Die Kosten werden in der Regel erstattet. Wie viele Behandlungsstunden und welchen Prozentsatz Ihre Kasse/ Beihilfe/ BG pro Kalenderjahr erstattet, ist aber unterschiedlich. Im Durchschnitt sind es 50 Behandlungsstunden. Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung/ dem Träger in Verbindung, um die Kostenerstattung zu klären.
Ich rechne nach den neuen Abrechnungsempfehlungen (seit 01.07.2024) der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP) ab. 


Selbstzahler

Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar wird individuell festgelegt und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP).